Neubewertung der Stelle - höhere EG
#1

Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Ich bin als VFA unbefristet in EG 9a eingestuft. Aufgrund von Gesetzesänderungen zum 01.01.2018 hat sich meine Stelle wesentlich verändert, sodass nun eine neue Stellenbewertung erfolgt. Möglicherweise ist die Stelle 9b (Kollegen, die die Aufgaben ausüben, nur für einen anderen Personenkreis bekommen auch 9b). Also kann es schon sehr wahrscheinlich sein, dass auch meine Stelle 9b wird.

Jetzt meine Fragen:
- sollte die Stelle tatsächlich 9b werden, was passiert da mit mir?
- greift hier dann die Tarifautomatik, wenn die feststellen, dass die Tätigkeit bereits seit dem 01.01.2018 höherwertig ist und ich die Arbeit bereits 17 Monate ausübe?

Finde irgendwie keine Antworten auf meine Fragen ??‍♀️?
Vielen Dank schon mal ?
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#2

Es kommt darauf an ob sich tatsächlich die wahrzunehmenden Aufgaben geändert hat. Hier kommt es ggf. darauf an welche Auswirkung die Gesetzesänderung hat (ob es wirklich ein Fall für die Anwendung des § 13 TVöD ist). Alternativ ob eine dafür zuständige Stelle die höherwertigen Aufgaben übertragen hat.

Daneben ist dann ggf. noch wichtig ob eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind bzw. ob z.B. die Prüfungspflicht greift.

Davon abhängig greift dann ggf. die Tarifautomatik.
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