Neuanstellung
#1

Nach 3 Jahren Ausbildung und 9 Jahren Arbeitserfahrung wurde ich in die E5 und Stufe 1 eingruppiert. 
Im Vertrag ist für die Tätigkeit die Stufe 1 vorgesehen. 
Ist das gerechtfertigt ?
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#2

Grundsätzlich ja, sofern nicht „einschlägige“ Berufserfahrung vorliegt, die nach tarifvertraglichen Regelungen zwingend anzurechnen ist.
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