Neu im öffentl. Dienst, halbtags, Frage zu Stunden und Abrechnung
#1

Hallo liebes Forum,

viell. könnt Ihr helfen. Habe halbtags als Angestellte 19,5 Std./Wo zu arbeiten (bekomme ein halbes Monatsgehalt lt. BAT).

Festgelegt habe ich mich mit 3 Tagen, Mo, Mi, Fr, die der Personalabteilung bekannt sind. Wieviel Stunden ich an den Tagen arbeite, wäre egal, muss nur mind. auf 19,5 Std./Wo kommen.

Die Osterfeiertage waren nun genau auf 2 von den 3 Tagen gelegen.
Meine Frage: da ich nur halbtags beschäftigt bin, bekomme ich diese dann auch nur zur Hälfte angerechnet? Gehen die restl. Stunden von meinen Überstunden ab?

Ich denke das Gehalt bekomme ich wie jeden Monat, aber wie verhält sich das mit den Stunden? Wenn man mir die Feiertage voll anrechnet (ich also die Stunden voll gutgeschrieben bekäme), wäre das doch unfair den Ganztageskräften gegenüber?!

Vielen Dank und bitte nur antworten, wenn 100% sicher

Nanni (Spitzname Icon_wink)
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#2

Hallo Nanni,
Du bekommst eine Monatsvergütung, egal wieviele Arbeitstage Du tatsächlich im Monat leisten musst. Bei der Errechnung des Monatssolls (also der Stunden, die Du im Monat arbeiten musst) werden Feiertage immer unberücksichtigt gelassen. Im April 2009 haben wir "Normalkräfte" (Montag bis Freitag) somit 20 Arbeitstage. Dies gilt genauso für Teilzeit- wie für Vollzeitkräfte.

Da Du Dich auf die drei Arbeitstage Mo, Mi und Fr vertraglich festgelegt hast, werden nur die tatsächlich möglichen Arbeitstage im April zu je 1/3 Deiner wöchentlichen Arbeitszeit (19,5/3=6,5 Stunden täglich) als monatliches Stundensoll berrechnet. Für Dich sieht die Rechnung für April also so aus:

11 Arbeitstage * 6,5 Stunden=71,5 Monatssollstunden

Übrigens: Falls Du an einem "Deiner" Arbeitstage Urlaub hast oder krank bist, musst Du Dir ebenfalls 1/3 Deiner wöchentlichen Arbeitszeit anrechnen (Stempelkarte oder sonstige Arbeitszeiterfassung).

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen...
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#3

Hallo Steffi,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich musste mich nicht vertraglich auf die 3 Tage festlegen, habe dies gewählt, damit ich 2x weniger fahren kann (Sprit). Mache auch mal öfters Tauschtage, wenn ich an einem der 3 Tage nicht kann. Ist alles kein Problem.

Was bedeutet deine Rechung nun im Klartext? Bekomme ich nun Stunden von den Überstunden abgezogen bzw. kann es passieren, dass ich im April weniger Geld bekomme?

Hab ich es evtl. richtig verstanden, dass ich 1/3 der Gesamtstunden der 3 Tage (19,5 Std.) abziehen muss, d.h. 1/3 von den Überstunden abgehen (und falls ich keine hätte, ich diese nacharbeiten müsste?

Ich kann nur hoffen, dass man mir nicht weniger Geld gibt, denn irgendwie kann ich nichts dafür, dass die Feiertage ausgerechnet auf meinen Arbeitstagen liegen :-(

Danke nochmal für genaue Beantwortung

Nanni
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#4

Hallo Nanni,
wenn Du die drei Arbeitstage nicht vertraglich vereinbart hast (was immer zu empfehlen ist), gilt für Dich automatisch die 5-Tage-Woche. Dies auch, wenn Du regelmäßig nur drei Tage arbeitest. Dann wird nämlich so getan, als ob Du an diesen drei Tagen vorarbeitest und die anderen zwei Tage quasi als Gleittage bzw. Freizeittage hast. Das ist quasi eine Good-Will-Regelung mit dem Arbeitgeber.

Dann ist die Rechnung auch wieder eine ganz andere...

Dann hast Du nämlich eine tägliche Soll-Arbeitszeit von 3,9 Stunden (19,5 geteild durch 5). Wie Du diese Stunden erbringst (nämlich wie Du es machst durch Verteilen auf drei Tage) ist freie Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Das Ganze hat aber einen riesigen Nachteil:

Du musst nämlich sehen, wie Du das Erreichen der wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden schaffst. Wenn Du -wie jetzt zu Ostern- Karfreitag und Ostermontag nicht arbeiten kannst, weil es eben Feiertage sind, musst Du die Arbeitszeit an anderen Tagen in der Woche nacharbeiten. Deswegen meine Empfehlung für die Zukunft: unbedingt "Deine" Arbeitstage im Arbeitsvertrag bzw. einer Nebenabrede festschreiben lassen. Nur dann kann es Dir egal sein, ob an Deinen Arbeitstagen ein Feiertag ist.

Tut mir leid, aber diesmal musst Du die Stunden wohl leider nachholen. Eine Gehaltseinbuße wird es aber nicht geben. Ist ja wie gesagt ein Monatsgehalt. Ich denke, diese Auskunft wirst Du auch von Deiner Personalstelle bekommen.

Liebe Grüße
Steffi
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#5

(14.04.2009, 14:55)Nanni schrieb:  Ich kann nur hoffen, dass man mir nicht weniger Geld gibt, denn irgendwie kann ich nichts dafür, dass die Feiertage ausgerechnet auf meinen Arbeitstagen liegen :-(

Kann Steffis Ausführungen da nur zustimmen! Icon_wink

@Nanni
Ihr habt doch sicherlich auch eine interne Arbeitszeitregelung in der sowas wie eine Karenzzeit angegeben ist. Die Regelung würd ich mal studieren, sollte ja für jeden Mitarbeiter zugänglich sein. Die Rahmenarbeitszeit wird meist erst am Monatsende zusammengerechnet. Selbst wenn da raus kommt, dass du mal 2 oder 3 Minusstunden hast, musst du nicht gleich befürchten weniger Geld zu bekommen! Je nachdem was eure Dienstvereinbarung sagt, hast du dann den Folgemonat um die Minuszeit wieder auszugleichen. Und bei 19,5 Wochenstunden sollte das kein Problem sein. Wink
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#6

S10347

Nur zur Info

Habe beide Tage mit 6,5 Std. gutgeschrieben bekommen (19,5/Wo halbtags)
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