14.04.2009, 11:54
Hallo liebes Forum,
viell. könnt Ihr helfen. Habe halbtags als Angestellte 19,5 Std./Wo zu arbeiten (bekomme ein halbes Monatsgehalt lt. BAT).
Festgelegt habe ich mich mit 3 Tagen, Mo, Mi, Fr, die der Personalabteilung bekannt sind. Wieviel Stunden ich an den Tagen arbeite, wäre egal, muss nur mind. auf 19,5 Std./Wo kommen.
Die Osterfeiertage waren nun genau auf 2 von den 3 Tagen gelegen.
Meine Frage: da ich nur halbtags beschäftigt bin, bekomme ich diese dann auch nur zur Hälfte angerechnet? Gehen die restl. Stunden von meinen Überstunden ab?
Ich denke das Gehalt bekomme ich wie jeden Monat, aber wie verhält sich das mit den Stunden? Wenn man mir die Feiertage voll anrechnet (ich also die Stunden voll gutgeschrieben bekäme), wäre das doch unfair den Ganztageskräften gegenüber?!
Vielen Dank und bitte nur antworten, wenn 100% sicher
Nanni (Spitzname
)
viell. könnt Ihr helfen. Habe halbtags als Angestellte 19,5 Std./Wo zu arbeiten (bekomme ein halbes Monatsgehalt lt. BAT).
Festgelegt habe ich mich mit 3 Tagen, Mo, Mi, Fr, die der Personalabteilung bekannt sind. Wieviel Stunden ich an den Tagen arbeite, wäre egal, muss nur mind. auf 19,5 Std./Wo kommen.
Die Osterfeiertage waren nun genau auf 2 von den 3 Tagen gelegen.
Meine Frage: da ich nur halbtags beschäftigt bin, bekomme ich diese dann auch nur zur Hälfte angerechnet? Gehen die restl. Stunden von meinen Überstunden ab?
Ich denke das Gehalt bekomme ich wie jeden Monat, aber wie verhält sich das mit den Stunden? Wenn man mir die Feiertage voll anrechnet (ich also die Stunden voll gutgeschrieben bekäme), wäre das doch unfair den Ganztageskräften gegenüber?!
Vielen Dank und bitte nur antworten, wenn 100% sicher
Nanni (Spitzname
