Nebentätigkeit beim gleichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
#1

Hallo.

Ein Bekanter von mir ist in einem Landratsamt im Personalbereich beschäftigt.

Der Landkreis unterhält auch ein Krankenhaus, für dieses ein Sachbearbeiter auch im Personalbereich gesucht wird.

Mein Bekannter möchte nun wissen, ob eine Nebentätigkeit im Personalbereich des Krankenhauses = gleicher Arbeitgeber möglich ist?

Vielen Dank.
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#2

Geht es um eine Nebentätigkeit zusätzlich zu einer Vollzeitbeschäftigung oder handelt es sich bei der bisherigen Tätigkeit um eine Teilzeittätigkeit.
Tarifbeschäftigter (kein Beamter)?

Wie ist die Rechtsform des Krankenhauses?

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich auch beim gleichen Arbeitgeber möglich. Zu beachten ist § 3 (3) TVöD (insbesondere hinsichtlich möglicher Ablieferungspflichten). Die meisten öffentlichen Arbeitgeber tun sich schwer, wenn es insgesamt mehr als eine Vollzeitbeschäftigung ist.

Man muss es halt mit dem Arbeitgeber klären.
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#3

Hoi,

Personalverwaltung hier. Wir würden eine solche Nebenbeschäftigung als Sachbearbeiter nicht zulassen.

Würde der Personalsachbearbeiter in der Kreisverwaltung bereits in Vollzeit arbeiten, genehmigen wir grundsätzlich keine zusätzliche regelmäßige Tätigkeit in einem fordernden Aufgabenbereich (mal abgesehen von 'Aushilfen', z.B. Schulsachbearbeiterin arbeiten Freitags und Samstags je 4 Stunden in einer Bar, oder der geringfügigen Mitarbeit in einem Familienbetrieb des Betreffenden ...). Würde er in Teilzeit arbeiten, würden wir bei einer derartigen Überschneidung der Tätigkeit (Personalsachbearbeitung) keine Zustimmung geben, da Interessenkonflikte nicht auszuschließen sind. Arbeitet der Sachbearbeiter in Teilzeit, würden wir eventuell das Arbeitsverhältnis befristet aufstocken und den Sachbearbeiter im entsprechenden Zeitumfang ans Krankenhaus abordnen (gegen Erstattung der Personalkosten).

Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass das Krankenhaus mit einer 10h-Stelle zufrieden ist. Und mehr als 10h/Woche wird KEIN Arbeitgeber als regelmäßige Nebentätigkeit genehmigen. Zumal er damit gegen das Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten) verstoßen würde.

- Harry
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