Nebentätigkeit als Beamter beim gleichen Dienstherrn
#1

Einem Kommunalbeamten soll im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit eine weitere Beschäftigung für die Gemeinde übertragen werden. Diese Nebentätigkeit soll über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis als Minijob vergütet werden.

Seitens der Minijob-Zentrale wurde allerdings mitgeteilt, dass eine Anmeldung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Beamten nicht möglich ist. Hintergrund der Ablehnung sei das Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses.

Die Minijob-Zentrale wurde schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass zwar ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, die sozialversicherungsrechtlichen Folgen allerdings differenziert zu betrachten seien. Zitat: " Insoweit zieht das Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses bei den in Rede stehenden Personen keine unmittelbaren versicherungsrechtlichen Folgen nach sich. Der Beamte wird in seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer grundsätzlich wie ein Arbeitnehmer behandelt, der eine geringfügig auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung ausübt. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten in der Kranken-/Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. In der Rentenversicherung besteht dagegen Versicherungspflicht; der Beschäftigte kann sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Darauf ist die Minijob-Zentrale aber nicht eingegangen und lehnt die Anmeldung weiterhin ab!

Gib es diesbezügliche Erfahrungswerte bzw. Tipps wie die Nebentätigkeit des Beamten ansonsten vergütet werden kann???
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