Nebenjob in der Lebenshilfe
#1

Ich arbeite seit einem Jahr als Minijobberin bei der Lebenshilfe und betreue geistig behinderte Menschen. Ich bin nur in der EG 3 eingestuft, obwohl ich alle Tätigkeiten ausführe wie die Pflegekräfte. Könnte ich nicht zumindest in die EG 4 eingestuft werden? Ich habe keine Ausbildung als Pflegerin, bin hauptberuflich als Verwaltungsangestellte tätig. Natürlich habe ich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau. Ich war nämlich gestern alleine und habe die gesamte Gruppe betreut mit Essen zubereiten, waschen, Katheter entleeren und duschen, bis zu den Medis.
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#2

Die Frage ist, in welcher EG sind Pflegerinnen? Ungelernte sind in aller Regel 1 EG unter der eigentlichen Stellenbewertung.
Die Angabe des Tarifvertrags wäre noch wichtig und die Eingruppierung der Stelle für gelernte Kräfte.
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