Nachtstunden - wie berechnet?
#1

Hallo, ich arbeite in einer Jugendlichen Inobhutnahmestelle in Bayern und habe dort auch Nachtdienste. Um 0:00 Uhr gehe ich dort im Betreuerzimmer zu Bett und darf/muss bis 6:00 Uhr früh schlafen, bin aber auf Abruf für die Jugendlichen da. Nun ist meine Frage wie werden die 6 Stunden die ich Nachts vor Ort bin, und schlafe, berechnet?

Im tvöd heißt es 15 min je Stunde Nacht bekommt man vergütet. Der Träger sagt jedoch dass wir nur die Vergütung bekommen, die 1.5 Std aber nicht als Arbeitszeit aufschreiben dürfen.

Ist das so korrekt?
Zitieren
#2

"Im tvöd heißt es 15 min je Stunde Nacht bekommt man vergütet."
Welche Regelung im TVöD ist gemeint?

Gibt es eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung? Welcher Inhalt?

"Der Träger sagt jedoch dass wir nur die Vergütung bekommen, die 1.5 Std aber nicht als Arbeitszeit aufschreiben dürfen."
Gemeint ist, dass die Zeit zusätzlich zur vertraglichen Arbeitszeit geleistet wird?

Geht der Arbeitgeber von Rufbereitschaft aus obwohl er vorgibt, dass man in dem Zimmer übernachten soll?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- TVÖD-SuE Stufenanstieg falsch berechnet


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst