14.04.2025, 14:12
Hallo, ich arbeite in einer Jugendlichen Inobhutnahmestelle in Bayern und habe dort auch Nachtdienste. Um 0:00 Uhr gehe ich dort im Betreuerzimmer zu Bett und darf/muss bis 6:00 Uhr früh schlafen, bin aber auf Abruf für die Jugendlichen da. Nun ist meine Frage wie werden die 6 Stunden die ich Nachts vor Ort bin, und schlafe, berechnet?
Im tvöd heißt es 15 min je Stunde Nacht bekommt man vergütet. Der Träger sagt jedoch dass wir nur die Vergütung bekommen, die 1.5 Std aber nicht als Arbeitszeit aufschreiben dürfen.
Ist das so korrekt?
Im tvöd heißt es 15 min je Stunde Nacht bekommt man vergütet. Der Träger sagt jedoch dass wir nur die Vergütung bekommen, die 1.5 Std aber nicht als Arbeitszeit aufschreiben dürfen.
Ist das so korrekt?