01.12.2022, 16:20
Hallo,
ich habe eine Frage als PR-Mitglied, weil ein Kollege sich an uns gewendet hat und wir nicht weiter wissen. Wir sind ein kleiner Personalrat aus Niedersachsen und ehrlich gesagt kommt es eher selten zu größeren Problemen im Rathaus. Nun ist es soweit und wir sind hilflos.
Der Kollege wird momentan nach E9c Stufe 5 bezahlt. Stufe 5 hat er seit letztem Jahr Februar. Er hat bereits Ende 2020 um Überprüfung der Eingruppierung gebeten. Dabei kam raus, dass seine Stelle nach E10 zu bewerten ist. Zeitpunkt dieser Rückhöhergruppierung soll der 01.11.20 sein. Von unserer Perso hat er ein Schreiben bekommen, dass er zum 01.11.20 nach E10 bezahlt wird und in Stufe 4 neu anfängt, weil er zu diesem Zeitpunkt auch Stufe 4 hatte. Dadurch hätte er weniger Netto als jetzt. Ist das so richtig?! Dann müsste er doch auch noch Geld zurückzahlen, weil er durch den Stufenaufstieg zu viel Gehalt bekommen hat! Und das nur weil die Prüfung der Bewertung so lang gedauert hat, also Verschulden des Rathauses? Ist das wirklich richtig so? Von einer Rückzahlung steht nichts in dem Schreiben, aber rein von der Logik müsste es so sein.
Danke!!!
ich habe eine Frage als PR-Mitglied, weil ein Kollege sich an uns gewendet hat und wir nicht weiter wissen. Wir sind ein kleiner Personalrat aus Niedersachsen und ehrlich gesagt kommt es eher selten zu größeren Problemen im Rathaus. Nun ist es soweit und wir sind hilflos.
Der Kollege wird momentan nach E9c Stufe 5 bezahlt. Stufe 5 hat er seit letztem Jahr Februar. Er hat bereits Ende 2020 um Überprüfung der Eingruppierung gebeten. Dabei kam raus, dass seine Stelle nach E10 zu bewerten ist. Zeitpunkt dieser Rückhöhergruppierung soll der 01.11.20 sein. Von unserer Perso hat er ein Schreiben bekommen, dass er zum 01.11.20 nach E10 bezahlt wird und in Stufe 4 neu anfängt, weil er zu diesem Zeitpunkt auch Stufe 4 hatte. Dadurch hätte er weniger Netto als jetzt. Ist das so richtig?! Dann müsste er doch auch noch Geld zurückzahlen, weil er durch den Stufenaufstieg zu viel Gehalt bekommen hat! Und das nur weil die Prüfung der Bewertung so lang gedauert hat, also Verschulden des Rathauses? Ist das wirklich richtig so? Von einer Rückzahlung steht nichts in dem Schreiben, aber rein von der Logik müsste es so sein.
Danke!!!