Nachtdienst
#1

Hallo
Ich arbeite als Dauernachtwache in einer neurologischen Reha-Klinik.
Momentan arbeite ich in Blöcken 8 Nächte Dienst, 6 Nächte frei. Eine Nachtschicht hat 10 Stunden, der größte Teil entfällt auf Bereitschaft. Ich möchte gerne so arbeiten. Mein AG möchte umstellen auf höchstens 5 Nächte hintereinander angeblich aus gesundheitlichen Gründen, aber er verspricht sich davon eher erhöhte Flexibilität.
Gibt es eine Vorgabe im Tvöd über die Anzahl an Nächten, die man hintereinander arbeiten darf? Gibt es ein Gesetz was die Arbeit als Dauernachtwache verbietet? 
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet. 
LG Petra
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