Muss man Schweinegrippe-Erkrankung dem Arbeitgeber mitteilen ?
#1

Hallo,

ich bin zwar zur Zeit nicht betroffen, komme aber privat aufgrund eines Ehrenamtes viel unter Menschen und könnte mir daher vorstellen, auch irgendwann angesteckt zu werden.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich verplichtet bin, meinem Arbeitgeber (Kommune) eine solche Schweinegrippe - Erkrankung mitzuteilen oder ob es reicht, ganz normal eine AU einzureichen.

Da das Betriebsklima bei uns miserabel ist, möchte ich vermeiden, unseren Lästermäulen noch Nahrung zu geben. Würden diese es erfahren, wären Schikane, Mobbing und Diskriminierung die logische Folge.

Grüße

Carla
Zitieren
#2

wenn Du an diesen Virus erkranken solltest, erfährt es der Arbeitgeber durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt leitet ggf die entsprechenden Isolierungsmaßnahmen ein und von dort bek. du die bescheinigung für den Arbeitgeber (zumindest ist es hier so).
Zitieren
#3

Hallo Carla,

auch ich habe diese Frage in meiner Dienststelle aufgeworfen. Eigentlich ist kein AN verpflichtet seine Krankheit zunennen, aber das Infektionsschutzgesetz wird höher als andere Rechte bewertet, daher sollte man eigentlich nicht auf die Zeitdifferenz bis zur Meldung an den AG durch das Gesundheitsamt warten. Versuche das doch mal mit dem PR-Gremium zu klären.

Gruß
Mumie
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleichsprämie bei langer Erkrankung mit Krankengeld
- Erkrankung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses: Krankengeld?
- Inflationsausgleichzahlung bei langwieriger Erkrankung mit Krankengeld


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers