Monatliche Arbeitszeit
#1

Ich habe eine Frage zur Berechnung der Arbeitszeit:

Ich habe bei einer Stadtverwaltung gearbeitet, wo die monatliche Arbeitszeitberechnung immer von 1 - 31 (außer Februar 28 oder 29) erfolgte:

179,24 h
171,36 h
163,48 h
156,00 h

Jetzt arbeite ich bei einer anderen Stadtverwaltung, wo die Berechnung immer genau nach dem 4 Wochen Rhythmus  x 5 Tage (39 h) somit immer 156h erfolgt.

Im TVöD VKA kann ich nur die wöchentliche Arbeitszeit von 39h entnehmen.

Gibt es die freie Wahl der Arbeitszeitberechnung je nach Kommune?
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#2

Wie man auf diese krummen Zahlen kommt ist mir unklar.

Ob man monatliche, tägliche, Wöchentliche oder sonstige Sollstunden bildet ist egal. Zumindest wenn es im Ergebnis die 39 h pro Woche sind.
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#3

(07.02.2024, 08:47)Gast schrieb:  Wie man auf diese krummen Zahlen kommt ist mir unklar.

Ob man monatliche, tägliche, Wöchentliche oder sonstige Sollstunden bildet ist egal. Zumindest wenn es im Ergebnis die 39 h pro Woche sind.

Das ist ja nicht egal, wie ich jetzt festgestellt habe...

Alles über 156 h in 4 Wochen (4x 5 Tagen) zählt als Überstunden....


Die krummen Stundensätze ergeben sich je nach der Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat.
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