Mobbing seitdem ich krank war
#1

Hallo

Ich versuche die Sache mal zu schildern. 

Arbeite seit ca. 7 Jahren in einem Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt. 

Mittlerweile fahre ich seit ca. 4 Jahren Kehrmaschine.
Bekomme Entgeltgruppe 5

Ich bin in den 7 Jahren vllt. 3 oder 4 mal krank gewessen.

So jetzt zur Geschichte. 

Derzeit ist es so, dass ich, seitdem ich krank war, nur noch schikaniert werde.

Erst setzte man mich als Unwissender an die Pforte.
Man sagte mir, dann ich solle diesbezüglich auch Botengänge machen und Handtücher falten. 
Das lehnte ich beides ab, da man mir schriftlich mitgeteilt hat, ich wäre für die Kontrolle und Überwachung der Zufahrt und des Eingangsbereichs zuständig. 
Der Botengang sollte für die Kantine zum 260m entfernten Bäcker sein. 
Da ich diesem nicht nachgekommen bin erhielt ich dafür 2 Abmahungen. 

In der dritten Woche wurde ich  nenne es mal zu Blödsinn verdonnert. Diese Arbeiten wären Entgeldgruppe 4 zugeordnet. 

Jetzt in der vierten Woche habe ich regulär Spätschicht und bin deshalb auch heute zur Spätschicht erschienen. (Ich hatte Freitag Urlaub und konnte nicht wissen, dass der Einsatzplan geändert wurde) als man mich fragte, ob ich morgen dann früh kommen könnte, verneinte ich das und sagte, dass Änderungen 4 Tage vorher angekündigt werden müssen. 

Ich lehnte es auch ab, die Tätigkeit zu machen, für die man mich eingeteilt hat und bat darum mir eine entgeltgruppen-gemäße Tätigkeit zu geben. 
Jetzt sagte mir der Betriebsleiter, er hätte das Weisungsrecht und ich müsste alles machen was er sagt. Er sagte auch es würde so im TVöD stehen. 

Im TVöD habe ich darüber nichts gefunden. 

Kann einer von euch da was Genaueres sagen??

In meinem Arbeitsvertrag steht leider nichts drin, als was ich hier beschäftigt bin, theoretisch könnte ich mich auch auf den Chefsessel setzen 😂

Mein Anwalt sagte mir, dass wir uns auf die Stellenbeschreibung und die Bewerbung berufen werden. 
Damals wurde Müllwerker/Fahrer gesucht. 

Gruß
Steven
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#2

"Ich lehnte es auch ab, die Tätigkeit zu machen, für die man mich eingeteilt hat und bat darum mir eine entgeltgruppen-gemäße Tätigkeit zu geben. "
Man kann nicht einzelne kurze Tätigkeiten bewerten. Man muss die Tätigkeit in einem längeren Zeitraum bewerten. Einzelne Tätigkeiten können durchaus einer höheren oder niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet sein.
Ohne Kenntnis der Details zwar nicht genau zu beurteilen, aber im Regelfall wird dies vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein.

"Ich lehnte es auch ab die Tätigkeit zu machen für die man mich eingeteilt hat und bat darum mir eine entgeltgruppen-gemäße Tätigkeit zu geben. "
Dann bleibt abzuwarten, ob Abmahnung oder Kündigung folgt. Wenn es einmalig war und man nun die Arbeit akzeptiert, mag man die Kündigung abwehren. Auch kann man sich wehren, wenn der Arbeitgeber langfristig E4 Tätigkeiten überträgt. Aber mit Arbeitsverweigerung sollte man vorsichtig sein. Das sollte man nur bei sehr genauer rechtlicher Beratung in Betracht ziehen.
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#3

Es ist nicht in deinem Interesse, dich als Querulant aufzuführen und mit den Vorgesetzten über jeden Handgriff zu diskutieren, den du erledigen sollst. Du als Arbeitnehmer hast nicht das Recht und nicht die Möglichkeit, sämtliche Tätigkeiten zu verweigern, die vermeintlich nicht zu deinem Job und deiner Entgeltgrupe gehören.

Ich (EG 9b) stelle mich bei Bedarf auch mal eine halbe Stunde an die Frankiermaschine und frankiere die Rathauspost, wenn gerade niemand sonst das machen kann. Ich führe auch gelegentlich Botengänge aus oder helfe dem Hausmeister beim Tragen. Vor Wahlen sitze ich auch manchmal den ganzen Tag da und packe Stimmzettel in Umschläge. Die Arbeit muss ja gemacht werden...

Auch wenn du den ganzen Tag (und zwar nicht nur einmalig) überspitzt gesagt Handtücher falten sollst, kannst du nicht einfach sagen, dass du das nicht machst, sondern musst zunächst die Anweisung befolgen. Du kannst aber parallel versuchen, dich rechtlich dagegen zur Wehr zu setzen. Aber solange du weiterhin nach EG 5 bezahlt wirst, ist die Sache nicht so eindeutig, zumal in deinem Arbeitsvertrag keine konkreten Tätigkeiten stehen.
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