Mitteilung Dokumentenvernichtung
#1

Hallo,

da es hier so sehr ruhig geworden ist, stelle ich mal ´ne dumme Frage: Wo steht, dass ich bei Vernichtung von abgelaufenen Personalausweisen die ausstellende Behörde informieren muss?

Einige Behörden machen das, einige nicht.
Die es machen, nutzen teilweise XMeld (was ja eigentlich nur für´s Meldewesen zulässig ist, nicht für´s Ausweiswesen), einige schicken einen Brief per Post. Die muss ja auch leben Icon_wink

Bin mal gespannt, ob wer antwortet.

Beste Grüße
Sven
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#2

Guten Morgen,

die Informationspflichten der Ausweisbehörden untereinander sind in § 11
Personalausweisgesetz geregelt. In dieser abschließenden Aufzählung ist eine Pflicht zur Mitteilung der Vernichtung/ungültig machen des abgelaufenen Persos nicht normiert.

Das ist m.E. auch nicht notwendig, da mit dem Umzug auch das Personalausweisregister 'umzieht' und am neuen Wohnort fortgeführt wird. So ist lückenlos der Verbleib des Ausweises nachweisbar.

Gruß
smokie
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#3

Für solchen Fälle werden doch aktuell unter anderem auch Landesmelderegister aufgebaut, so dass diese Information meiner Vermutung nach ins Landesmelderegister wandert.

Maik
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