Mittagspause
#1

Hallo,
ich hätte mal eine Frage an Euch.
Muss die Mittagspause gestochen werden, wenn ich meine Pause im Aufenthaltsraum verbringe?
Wie bin ich versichert, wenn ich im Gebäude bleibe oder wenn ich das Gebäude verlasse und mir ein Vesper hole bzw. prvate Besorgungen mache während meiner Mittagspause.
Wir haben eine Stechuhr von AiDA Orga.
Wer hat Erfahrungen mit einer DV- Arbeitszeit. Habt ihr die Raucherpausen extra geregelt?
Ich bin aus Baden - Württemberg LPVG.

Danke für Eure Antworten.

Filou65
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#2

Die Vorgaben zum Stempeln für die Pause ergeben sich aus der Dienstvereinbarung oder aus Vorgaben des Arbeitgebers.

Hinsichtlich Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung:
Pause im Aufenthaltsraum nicht versichert.
Weg zum kaufen Vesper versichert.
Private Besorgungen nicht versichert. Wer den Kauf Mittagessen mit seinen normalen Einkauf verbindet ist nicht versichert.
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#3

Wie schon geschildert, können die Regelungen für die Zeiterfassung individuell sein für jeden Arbeitgeber.

Bei uns z.B. muss man sich nicht ausstempeln, wenn man im Dienstgebäude bleibt - dann wird die Pause automatisch abgezogen.
Wenn man das Gebäude verlässt, muss man sich ausstempeln - auch für Raucherpausen. Diese werden bei uns nicht auf die Mittagspause angerechnet, sondern extra abgezogen, wenn sie weniger als 15 Minuten dauern (weil eine richtige Pause mindestens 15 Minuten betragen muss.)

Beatrix
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#4

Moin,
ja so sind wohl die gesetzlichen Bestimmungen. Nach 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten zu nehmen. die Pause kann auf 2 x 15 Minuten verteilt werden.
Regelungen im Arbeitszeitgesetz oder Landesregelungen.
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