Mitgliedschaft im Personalrat
#1

Guten Tag, ich (wir) haben da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
 
Ein Personalratsmitglied einer Gruppe wird versetzt (hier zum 01.12.2022), d.h. er ist bei uns raus und das erste Ersatzmitglied ist nachgerückt. So weit so klar.
Nun wird dieser Mensch aus persönlichen Gründen zum 01.10.2023 wieder zu uns zurückversetzt und möchte nun sein "altes" Mandat ab dann wieder ausüben, da er ja für die gesamte Amtsperiode (2020 - 2024) gewählt ist.
 
Wir (das Gremium) meinen einmal raus (versetzt) ist bis Ende der Amtsperiode raus.
 
Nun die Frage, wer hat Recht und vor allem, wo steht das?
 
Vielen Dank
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#2

Welches Personalvertretungsgesetz? Wenn er raus war, lebt das Mandat in den Personalvertretungsgesetzen nicht wieder auf. Dazu bräuchte es eine explizite Regelung, die es in den mit bekannten Gesetzen nicht gibt.
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#3

(03.04.2023, 11:48)Gast schrieb:  Welches Personalvertretungsgesetz? Wenn er raus war, lebt das Mandat in den Personalvertretungsgesetzen nicht wieder auf. Dazu bräuchte es eine explizite Regelung, die es in den mit bekannten Gesetzen nicht gibt.

Danke. Uns auch nicht, deswegen die Frage.
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