Ruhen der Mitgliedschaft NPersVG
#1

Hallo zusammen, 

aufgrund Elternzeit ruht ja die Mitgliedschaft im Personalrat und es wird ein Ersatzmitglied für die Elternzeit nachrücken. Hierbei muss ich doch auch auf die Verteilung der Sitze von Mann und Frau achten? Also wenn eine Frau in Elternzeit geht, muss auch eine Frau das Ersatzmitglied sein, obwohl ein Mann mehr Stimmen hat (die Männersitze aber verteilt sind). Oder sehe ich das falsch?
(NPersVG)
 Danke
Zitieren
#2

Spontan aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Nein.
Es müsste sogar eigentlich nach der Reihenfolge gehen. Wenn da eine Frau ist: Gut. Wenn da ein Mann ist, dann ist es so.

Ich nehme an, dass ein ordentliches Mitglied ersetzt werden muss und kein freigestelltes Mitglied, oder?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft im PR
- Rücktritt von Mitgliedern NPersVG
- Elektronischer Schriftverkehr NPersVG


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst