Mitbestimmung des PR bei der Vergabe von Wohnungen
#1

Hallo,S10347

wir liegen derzeit mal wieder mit unserer Dienststelle im Clinch. Bei uns gilt das BayPVG. In Art. 75 Abs. 3 Nr. 2 BayPVG ist geregelt, dass der PR mitzubestimmen hat, bei der Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt. Nun hat die Gemeinde eine eigene Wohnungsbau GmbH die sich zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde befindet. Der Bürgermeister ist einer der 2 Geschäftsführer. Wie verhält es sich da? Vor 2 Jahren hat man dieser Wohnungbau GmbH alle gemeindlichen Wohnungen zur Bewirtschaftung übergeben.

Aktuell befindet sich ein Mitarbeiter in einer privaten Notlage (anstehende Scheidung) und benötigt dringend eine Wohnung. Der Bürgermeister als Geschäftsführer hat die Mitbestimmung verweigert und diese Wohnung an einen anderen Bewerber außerhalb des Rathauses vergeben.

Vielleicht kann jemand aus der Praxis einen Tipp geben.

Mit kollegialen Grüßen!
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#2

... ohne GarantieIcon_rolleyes
ich denke ihr seid da raus. Eine GmbH ist eigenständig. Die MA dort werden euch ja auch nicht wählen - oder?
Gruß Pumukel
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