14.09.2011, 14:29
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht könnt Ihr uns ein wenig helfen. Uns plagt seit längerem eine große Problematik in Bezug auf eine, seitens der Dienststellenleitung geplante Umorganisation. Das Schlagwort "Gemeinde 21" hat sich zum Liebling der Großkopferten gemausert. Wir im PR sind nicht amused darüber, denn diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf unser Personal. Grundsätzlich liegt die Organisationshoheit beim Dienststellenleiter, aber kann er da schalten und walten wie er will, wenn gravierende Folgen für die Mitarbeiter/innen zu befürchten sind? In dem Falle müßte doch eine Beteiligung erfolgen, d. h. der PR müßte ein Mitbestimmungsrecht haben und entsprechend Druck machen können. Wie seht Ihr das? Es kann nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen verbunden damit, irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen haben, oder? Glück auf: Haegar