Mitbestimmung bei Weiterbeschäftigung - Eingruppierung
#1

Guten Abend,

ich weiß bereits, dass eine Weiterbeschäftigung eine Einstellung im Sinne der Personalvertretungsgesetze ist und der PR deshalb mitzubestimmen hat. Ich hätte gerne gewußt, ob der PR bei einer Weiterbeschäftigung auch der Eingruppierung (insbesondere der Stufenzuordnung) zustimmen muß bzw. ob die Dienststelle bei einer Weiterbeschäftigung in derselben Entgeltgruppe dem PR auch die Stufe mitteilen muss.

Gruß
Zitieren
#2

Soweit die Tätigkeit unverändert bleibt liegt m.E. keine neue Eingruppierung vor. Soweit sich die Tätigkeit ändert (auch bei gleicher Entgeltgruppe) unterliegt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe der Mitbestimmung. Stufe nur soweit eine tatsächlich neue Stufenzuordnung erfolgt. Nicht aber der normale Stufenaufstieg der sich aus Zeitablauf ergibt.

Man muss natürlich schauen wie das anzuwendende Personalvertretungsgesetz die Mitbestimmung bei Eingruppierung/Stufenzuordnung regelt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- LPVG NW Mitbestimmung interne Meldestelle
- Mitbestimmung § 68 NPersVG - Maßnahme nicht umgesetzt
- Mitbestimmung bei Abmahnung ?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers