24.10.2020, 20:34
Guten Abend,
ich weiß bereits, dass eine Weiterbeschäftigung eine Einstellung im Sinne der Personalvertretungsgesetze ist und der PR deshalb mitzubestimmen hat. Ich hätte gerne gewußt, ob der PR bei einer Weiterbeschäftigung auch der Eingruppierung (insbesondere der Stufenzuordnung) zustimmen muß bzw. ob die Dienststelle bei einer Weiterbeschäftigung in derselben Entgeltgruppe dem PR auch die Stufe mitteilen muss.
Gruß
ich weiß bereits, dass eine Weiterbeschäftigung eine Einstellung im Sinne der Personalvertretungsgesetze ist und der PR deshalb mitzubestimmen hat. Ich hätte gerne gewußt, ob der PR bei einer Weiterbeschäftigung auch der Eingruppierung (insbesondere der Stufenzuordnung) zustimmen muß bzw. ob die Dienststelle bei einer Weiterbeschäftigung in derselben Entgeltgruppe dem PR auch die Stufe mitteilen muss.
Gruß