Mitbestimmung bei Dienstplänen
#1

Hallo liebe Personalratskolleginnen und kollegen,

ich hätte mal ne Frage.

Laut Art. 75 Abs. 4 BayPVG haben wir Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit. Das betrifft ja auch die Aufstellung der Dienstpläne sowie deren Änderung.
Werden die Entwürfe euch vorgelegt und ihr macht innerhalb zwei Wochen eine Sitzung in der ihr darüber abstimmt?
Was ist wenn Kollegen tauschen oder krank werden? Wird euch das dann auch vorgelegt?
Wir haben mehrere Abteilungen mit verschiedenen Dienstplänen und hier kommt es oft vor dass getauscht oder jemand krank wird.

Würde mich mal interessieren wie es bei euch so gehandhabt wird.

Ich wünsche euch allen noch schöne und erholsame Feiertage!!!!

Gruß
Roland
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#2

Hallo Roland

"Laut Art. 75 Abs. 4 BayPVG ...sowie deren Änderung.
Werden die Entwürfe euch vorgelegt und ihr macht innerhalb zwei Wochen eine Sitzung in der ihr darüber abstimmt?"

So ist es. So wird meist verfahren. Es sei denn, man hat eine Dienstvereinbarung über die Erstellung von Dienstplänen. Dies wird meist dann angewendet, wenn es nötig ist ständig wechselnde Dienstpläne erstellen zu müssen. In Nahverkehrsbetrieben zum Beispiel. Trotz alle dem, sollte immer wieder ein prüfender Blick darauf geworfen werden.

"Was ist wenn Kollegen tauschen oder krank werden? Wird euch das dann auch vorgelegt?"

Nö, warum auch. Das ändert doch an dem Dienstplan nichts.

"Wir haben mehrere Abteilungen mit verschiedenen Dienstplänen und hier kommt es oft vor dass getauscht oder jemand krank wird."

Für jeden Dienstplan wird ein eigenständiges Beteiligungsverfahren eingeleitet und durchgeführt. Ob getauscht wird oder jemand krank ist spielt da erst einmal keine Rolle. Das einzigste auf was die Mitarbeiter achten müssen ist, dass sie das Arbeitszeitgesetz beachten.

Wir haben bei uns, wie oben beschrieben, eine Dienstvereinbarung und fahren damit nicht schlecht. Ist unter Umständen zu empfehlen. Sonst müsste man sich 5 mal die Woche treffen.

MfG SB
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#3

Ein heißes Thema, das interpretiert werden kann.

Das mit den 2 Wochen ist nicht die ganze Frist.
Ihr müsst vorab, rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Bei komplexen Dienstplänen bedeutet das, Früher als zu
Beginn der "Mitbestimmungsfrist".

Die andere Kiste mit dem Tauschen, interpretiere ich so:

Ganz grob gesagt:
Der PR ist dafür da zu überwachen, dass jene Gesetze die dem
Schutz der "Beschäftigten" dienen, eingehalten werden.
wenn nun 2 Kollegen ihren Dienst tauschen, ist das nicht zu
deren Ungunsten und der PR muss da nicht mit mischen.

Aber grundsätzlich ändert sich der Dienstplan, wenn du diesen
im konkreten Fall so schreibst wie es der Wechsel vorgibt. Das
gleiche Spiel haben wir bei der Änderung eines Urlaubsplans.

Krankheiten wiederum sind Grund genug als PR die Änderung
des Dienstplans genauer zu betrachten, da unter Umständen
jemand ins Gras beißt (sprichwörtlich)..


Grüße
Marcus
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#4

Hallo

Aus dieser Sicht hast du nicht unrecht. Du betrachtest den persönlichen Dienstplan. Ich habe mich einem Dienstplan gewidmet, der grundsätzlich ist und dann durch Disponenten die einzelnen Dienste den Personalen zugeordnet werden.

MfG SB
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#5

Hallo,

danke erstmal für die Antworten.
Der Vorschlag mit der Dienstvereinbarung ist nicht schlecht. Das BayPVG gibt den Abschluß einer DV zum Art 75 Abs. 4 ja auch her.
Wie Marcus richtig schreibt sehe ich beim Tauschen auch kein Problem. Nur wenn jemand krank wird und ein Kollege muss einspringen oder eine Doppelschicht machen wirds kritisch. Das geschieht ja spontan und dabei ist der PR aussen vor. Ob sich da dann an eine bestehende DV gehalten wird möchte ich bezweifeln.

Grüße
Roland
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