23.09.2010, 13:28
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben wieder einmal eine harte Nuß zu knacken. Also, kurz zum Sachverhalt: Die Dienststellenleitung hatte im Mai dieses Jahres eine interne Ausschreibung herausgegeben. Dabei gab man expressis verbis an, dass die Stelle lt. Stellenplan ausgewiesen ist nach A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD. Deshalb bewarb sich u. a. auch eine verbeamtete Kollegin, welche derzeit schon nach A 11 BBesG besoldet wird, auf diese Stelle. Sie ist zweifelsfrei die best qualifizierteste Bewerberin. Des weiteren bleibt noch festzuhalten, dass die Dienstellenleitung vorliegend die Fürsorgepflicht außer Acht gelassen hat. Eben diese Bewerberin erkrankte auf ihrer derzeitigen Stelle und fiel über 1 Jahr aus. Schon mehrfach bemühte sie sich, um eine entsprechende Umorientierung. Die Dienstellenleitung argumentiert jetzt, man könne diese Bewerberin nicht berücksichtigen, da sie überqualifiziert sei. Und auch will man nichts mehr davon wissen, dass in der Ausschreibung die A 11 drin gestanden hat. Man müsse das ohnehin ändern, heißt es urplötzlich jetzt. Wir konnten als PR im diesem Falle den angedachten Umsetzungsplänen nicht zustimmen. Seitens der Dienststellenleitung wird nun versucht, die Sache wieder so hinzustellen, als sei der PR sowieso ohne Rechte. Ohne ein Wort bzgl. Einigungsstelle zu verlieren, heißt es urplötzlich, die Verweigerung der Zustimmung wird zurückgewiesen. Die Personalvertretung wirke nicht an der Bestenauslese mit usw. Unsere Begründung sei unzulässig. Wir haben lediglich festgestellt, dass eben diese Bewerberin von ihrer Qualifikation her die best geeignetste ist. Beachtet dies die Dienststellenleitung nicht, gibt es langfristig keine Chance der Umorientierung für diese Kollegin. Wir sind einhellig der Meinung, dass die Dienststellenleitung vorliegend bewußt gegen die Fürsorgepflicht verstößt. Hätte sie in der Ausschreibung eine andere Besoldungs- oder Vergütungsgruppe angegeben, hätte sich die Kollegin wohl erst gar nicht auf die Stelle beworben. Was würdet Ihr in einem solchen Fall machen? Alles, was wir an sachlichen Argumenten vorbringen, wird einfach ignoriert. Die Dienststellenleitung setzt sich über alles hinweg. Das kann so nicht sein. Die PR-Arbeit verkommt langsam echt zu einer Farce. Wir freuen uns über jeglichen Hinweis, Leute.
Glück auf:-) Hägar
wir haben wieder einmal eine harte Nuß zu knacken. Also, kurz zum Sachverhalt: Die Dienststellenleitung hatte im Mai dieses Jahres eine interne Ausschreibung herausgegeben. Dabei gab man expressis verbis an, dass die Stelle lt. Stellenplan ausgewiesen ist nach A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD. Deshalb bewarb sich u. a. auch eine verbeamtete Kollegin, welche derzeit schon nach A 11 BBesG besoldet wird, auf diese Stelle. Sie ist zweifelsfrei die best qualifizierteste Bewerberin. Des weiteren bleibt noch festzuhalten, dass die Dienstellenleitung vorliegend die Fürsorgepflicht außer Acht gelassen hat. Eben diese Bewerberin erkrankte auf ihrer derzeitigen Stelle und fiel über 1 Jahr aus. Schon mehrfach bemühte sie sich, um eine entsprechende Umorientierung. Die Dienstellenleitung argumentiert jetzt, man könne diese Bewerberin nicht berücksichtigen, da sie überqualifiziert sei. Und auch will man nichts mehr davon wissen, dass in der Ausschreibung die A 11 drin gestanden hat. Man müsse das ohnehin ändern, heißt es urplötzlich jetzt. Wir konnten als PR im diesem Falle den angedachten Umsetzungsplänen nicht zustimmen. Seitens der Dienststellenleitung wird nun versucht, die Sache wieder so hinzustellen, als sei der PR sowieso ohne Rechte. Ohne ein Wort bzgl. Einigungsstelle zu verlieren, heißt es urplötzlich, die Verweigerung der Zustimmung wird zurückgewiesen. Die Personalvertretung wirke nicht an der Bestenauslese mit usw. Unsere Begründung sei unzulässig. Wir haben lediglich festgestellt, dass eben diese Bewerberin von ihrer Qualifikation her die best geeignetste ist. Beachtet dies die Dienststellenleitung nicht, gibt es langfristig keine Chance der Umorientierung für diese Kollegin. Wir sind einhellig der Meinung, dass die Dienststellenleitung vorliegend bewußt gegen die Fürsorgepflicht verstößt. Hätte sie in der Ausschreibung eine andere Besoldungs- oder Vergütungsgruppe angegeben, hätte sich die Kollegin wohl erst gar nicht auf die Stelle beworben. Was würdet Ihr in einem solchen Fall machen? Alles, was wir an sachlichen Argumenten vorbringen, wird einfach ignoriert. Die Dienststellenleitung setzt sich über alles hinweg. Das kann so nicht sein. Die PR-Arbeit verkommt langsam echt zu einer Farce. Wir freuen uns über jeglichen Hinweis, Leute.
Glück auf:-) Hägar