Mitbestimmung - Zurückweisung einer verweigerten Zustimmung
#1

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben wieder einmal eine harte Nuß zu knacken. Also, kurz zum Sachverhalt: Die Dienststellenleitung hatte im Mai dieses Jahres eine interne Ausschreibung herausgegeben. Dabei gab man expressis verbis an, dass die Stelle lt. Stellenplan ausgewiesen ist nach A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD. Deshalb bewarb sich u. a. auch eine verbeamtete Kollegin, welche derzeit schon nach A 11 BBesG besoldet wird, auf diese Stelle. Sie ist zweifelsfrei die best qualifizierteste Bewerberin. Des weiteren bleibt noch festzuhalten, dass die Dienstellenleitung vorliegend die Fürsorgepflicht außer Acht gelassen hat. Eben diese Bewerberin erkrankte auf ihrer derzeitigen Stelle und fiel über 1 Jahr aus. Schon mehrfach bemühte sie sich, um eine entsprechende Umorientierung. Die Dienstellenleitung argumentiert jetzt, man könne diese Bewerberin nicht berücksichtigen, da sie überqualifiziert sei. Und auch will man nichts mehr davon wissen, dass in der Ausschreibung die A 11 drin gestanden hat. Man müsse das ohnehin ändern, heißt es urplötzlich jetzt. Wir konnten als PR im diesem Falle den angedachten Umsetzungsplänen nicht zustimmen. Seitens der Dienststellenleitung wird nun versucht, die Sache wieder so hinzustellen, als sei der PR sowieso ohne Rechte. Ohne ein Wort bzgl. Einigungsstelle zu verlieren, heißt es urplötzlich, die Verweigerung der Zustimmung wird zurückgewiesen. Die Personalvertretung wirke nicht an der Bestenauslese mit usw. Unsere Begründung sei unzulässig. Wir haben lediglich festgestellt, dass eben diese Bewerberin von ihrer Qualifikation her die best geeignetste ist. Beachtet dies die Dienststellenleitung nicht, gibt es langfristig keine Chance der Umorientierung für diese Kollegin. Wir sind einhellig der Meinung, dass die Dienststellenleitung vorliegend bewußt gegen die Fürsorgepflicht verstößt. Hätte sie in der Ausschreibung eine andere Besoldungs- oder Vergütungsgruppe angegeben, hätte sich die Kollegin wohl erst gar nicht auf die Stelle beworben. Was würdet Ihr in einem solchen Fall machen? Alles, was wir an sachlichen Argumenten vorbringen, wird einfach ignoriert. Die Dienststellenleitung setzt sich über alles hinweg. Das kann so nicht sein. Die PR-Arbeit verkommt langsam echt zu einer Farce. Wir freuen uns über jeglichen Hinweis, Leute.
Glück auf:-) Hägar
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#2

Guten Tag!

Was ist denn eine Bestenauslese? Sehr interessant....
Selbstverständlich darf der PR keine Feststellung machen, wer geeignet ist und wer nicht. Aber sachfremde Erwägungen oder unberücksichtigte Dinge darf der PR schon bemängeln und als Versagungsgrund anführen!

Warum wird denn die Zustimmungsverweigerung zurückgewiesen? Welche schriftliche Begründung habt Ihr erhalten?

Der Umweg über die Fürsorgepflicht ist kein unmöglicher Gedanke aber schwierig. Aber die Stellenausschreibung und das passende Profil Eurer Kollegin sind schwerwiegend. Wenn die Stelle im Stellenplan ist und man jetzt meint, man müsse ändern... dann ist die zu besetzende Stelle eine völlig neue und die alte Ausschreibung noch lange nicht vom Tisch.

Auch ist diese augenscheinliche Willkür ein gutes Thema für die Personalversammlung.

Übringens Versagungsgründe sind:
wenn der PR im Einzelfall nicht ausreichend informiert wurde (BVerwG 29.01.96 6P38.93) hier: andere Stelle als ausgeschrieben
oder
bei der Eignungsbeurteilung allgemein gültige Werte nicht beachtet hat (oder sachfremde Erwägung): OVG Berlin v. 20.11.89 OVG PV Bln 18.87 / als allgemein gültiger Wert könnte man u. U. die Missachtung der besten Eignung sehen....

wer hat den festgestellt, wer am besten geeignet ist? Nur Ihr oder auch die Dienststelle, denn Du schreibst "zweifelsfrei"?

Was ich vielleicht noch machen würde: Fragt doch mal die Dienststelle, wie sie auf die Krankheit bzw. die persönlichen Umstände Eurer Kollegin adäquat reagieren will, wenn sie sie nicht berücksichtigen wollen. Wenn nicht jetzt, wann dann?

LG
auenlandbewohnerin
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#3

Hallo Auenlandbewohnerin,

vielen Dank für Deine Infos. Wir werden mal schauen... Es ist nur traurig, dass, egal wo Du hingehst, die Personalvertretungen faktisch rechtslose Gebilde sind. Man hat das, weil's auf irgendeinem Papier steht. Wird's aber ernst, ist das alles Makulatur und die PR-Arbeit für die Katz, denn machen kannste faktisch gar nüscht.

Glück auf!
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