Mitbestimmung Arbeitszeit-Pausen
#1

Hallo liebe Kollegen,

im BayPVG ist im Art 75/4 die Mitbestimmung über Arbeitszeit und Lage der Pausen. Bereich Altenpflege BRK.

Wenn der Arbeitgeber andere Arbeitszeiten einführen möchte, bekommen wir dies mit den Anfang-Endzeiten und ob eine Pause gemacht werden soll, allerdings nicht die Lage, wann die Pause beginnt und endet. Jetzt haben wir herausgefunden, dass im Dienstplanprogramm feste Pausenzeiten hinterlegt sind, von denen wir keine Kenntnisse haben, nur dass Pausen gemacht werden.

Frage: Wenn wir nur die Arbeitszeiten mitbestimmen und genehmigt haben, haben wir dann  automatisch die Lage der Pausen genehmigt, da wir eigentlich nicht vollumfänglich informiert wurden, denke an den Art 69 RN 20a-RN 25 9 Auflage.

Wie seht ihr das Thema?

Gruß
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#2

Das kommt drauf an wie euer Arbeitgeber es euch zur Mitbestimmung vorgelegt hat. Ob darin die Pausen festgelegt waren.
Ich denke eher, dass die festgelegten Pausen im Dienstplan nur fiktiv sind um dem Arbeitsgesetz gerecht zu werden. Pausen müssen im voraus festgelegt sein.
In der Praxis wird das in der Altenpflege nicht möglich sein. Meines Wissens werden die Pausen dort flexibel gemacht. Ist wahrscheinlich schwierig mitten in der Pflege alles liegen zu lassen und zum festgelegten Zeitpunkt Pause zu machen.
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#3

Hallo
vorgelegt bekommen wir nur die Arbeitszeiten und ob eine Pause gemacht wird. Im Bereich Altenpflege sehe ich es auch so.
Aber jetzt sollen die Betreuungskräfte zu festen Zeiten Pause machen, diese sind im Dienstplanprogramm hinterlegt, so wie wir es jetzt im nachhinein erfahren haben, davon hatte keiner Kenntnis. Also wurde nach unserer Auffassung Pausenzeiten festgelegt ohne unsere Mitbestimmung? Oder sehen wir das falsch
gruß
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#4

Vielleicht hättet ihr beim AG nachfragen müssen warum die Lage der Pausen nicht in der Vorlage berücksichtigt ist.
Ich würde mit dem AG reden und die Thematik ansprechen. 
Wenn die Betreuungskräfte keine festen Arbeitszeiten wollen dann würde ich dem AG vorschlagen ob nicht eine Vereinbarung getroffen werden kann über Zeiten in dennen sie flexibel Pause machen können.
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