Minusstunden bei Krankheit/Urlaub
#1

Guten Tag!

Ich bin bei einer Sparkasse beschäftigt. Ich habe meine Arbeitszeit auf 80% reduziert und arbeite an 4 Tagen pro Woche (Mittwoch ist frei). Meine wöchentliche Arbeitszeit ist trotzdem auf 5 Tage verteilt mit jeweils 6 Stunden 14 Minuten. Daraus folgt, dass ich die Stunden meines freien Tages an den anderen Tagen heraus arbeiten muss. Tatsächlich arbeite ich Montag, Dienstag und Freitag von 07:45 Uhr bis 16:30 Uhr und Donnerstags von 07:45 bis 17:15 Uhr. 
Bei Krankheit oder Urlaub bekomme ich aber nur 6 Stunden 14 Minuten bei der Zeiterfassung gutgeschrieben, d. h. ich mache dann Minusstunden. 

Ist dies rechtmäßig?
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#2

Was ist denn genau zur Arbeitszeit vereinbart? Sind die Zeiten fest vereinbart und davon darf der Arbeitnehmer nicht abweichen?
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