09.04.2026, 16:01
Hallo alle Zusammen :-)
ich arbeite in der Personalabteilung einer Stadt mit ca. 20.000 Einwohnern. Unsere Verwaltung ist im TVöD, unsere Stadtwerke im TV-V. Wir haben allerdings das Problem wie auch viele Kommunen in unserer Umgebung mit den Minijobbern und Ihren Verträgen. Da unsere Minijobber auch nach TVöD bezahlt werden, haben Sie auch einen Anspruch auf Jahressonderzahlung, sowie LOB-Prämie. Im Arbeitsvertrag muss sowohl der Beschäftigungsumfang, als auch die Vergütung festgehalten werden. Allerdings haben wir genau dadurch das Problem, dass nach jeder Tariferhöhung und/oder auch Stufensteigerung die Stundenzahl im Vertrag mit der entsprechenden Eingruppierung unsere Mitarbeiter über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Theoretisch müssten wir mit den Mitarbeitern jedes Jahr (bei manchen sogar 2x pro Jahr) zusammen sitzen und einen Änderungsvertrag machen.
Wie löst Ihr das Problem denn bei euch?
ich arbeite in der Personalabteilung einer Stadt mit ca. 20.000 Einwohnern. Unsere Verwaltung ist im TVöD, unsere Stadtwerke im TV-V. Wir haben allerdings das Problem wie auch viele Kommunen in unserer Umgebung mit den Minijobbern und Ihren Verträgen. Da unsere Minijobber auch nach TVöD bezahlt werden, haben Sie auch einen Anspruch auf Jahressonderzahlung, sowie LOB-Prämie. Im Arbeitsvertrag muss sowohl der Beschäftigungsumfang, als auch die Vergütung festgehalten werden. Allerdings haben wir genau dadurch das Problem, dass nach jeder Tariferhöhung und/oder auch Stufensteigerung die Stundenzahl im Vertrag mit der entsprechenden Eingruppierung unsere Mitarbeiter über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Theoretisch müssten wir mit den Mitarbeitern jedes Jahr (bei manchen sogar 2x pro Jahr) zusammen sitzen und einen Änderungsvertrag machen.
Wie löst Ihr das Problem denn bei euch?


