Minijob im TVÖD SuE möglich?
#1

Hallo,
im Januar habe ich einen Stelle in Teilzeit (15h/Woche) als Assistenz für beeinträchtige Personen (Einzelbetreuung) begonnen. Ich habe knapp 4 Jahre Erfahrung als Gruppenleiterin in der WfbM, aber keine Ausbildung in diesem Bereich. Diese wollte ich nebenberuflich machen, aber aufgrund einer Erkrankung ging das nicht mehr, dann sind wir auch noch umgezogen .... meine Teilerwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, ich klage gerade am Sozialgericht.
Ich bin jetzt in S2 Stufe 3 eingruppiert und total frustriert. Mein Steuerberater meinte zudem, ich solle besser im Minijob arbeiten, da bei der Steuererklärung nochmal ca. 2.000€ vom Jahresnetto abgehen ! Bevor ich meine Chefin verrückt mache, folgende Frage:
Gibt es einen Minijob im TVÖD SuE und wie hoch ist da der Stundenlohn bzw. das maximale Monatsbrutto? Danke für eine zeitnahe Antwort und viele Grüße, Uli
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#2

"Gibt es einen Minijob im TVÖD SuE"
Aus Sicht des TVöD ist es eine normale Teilzeitbeschäftigung. Man muss halt einen entsprechenden Umfang vereinbaren.

"wie hoch ist da der Stundenlohn"
Abhängig von Entgeltgruppe und Stufe.

"das maximale Monatsbrutto."
Beim Minijob ist die Einkommensgrenze von 603 € zu beachten.


"da bei der Steuererklärung nochmal ca. 2.000€ vom Jahresnetto abgehen"
Hängt von den Gründen dafür ab. Wäre mir nicht sicher, ob da dann ein Minijob wirklich hilft.
Auch muss man erwarten, dass durch die angedachten Sozialreformen die vermeintlichen Vorteile von Minijobs verschwinden könnten.
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