Minijob TV-L Arbeitszeiten wöchentlich
#1

Hallo,

Ich arbeite Vollzeit 40,1 Std/Woche in meinem Hauptberuf im öffentlichen Dienst.

Ich möchte einen Minijob mit 5,5 Std die Woche ausüben! 
Nach Anzeige meines Minijobs hat mein Arbeitgeber ein Veto aufgrund der täglichen Arbeitszeit eingelegt.
Begründung war: Ich darf nicht mehr als 10 Std täglich arbeiten.

Ist es erlaubt die 5,5 Std. für den Minijob einfach an einem Samstag in der Woche auszuüben ohne dass mein Arbeitgeber hier ein Veto einlegen kann?

Lieben Dank vorab
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#2

Soweit er bei seinen Hauptjob nicht Samstags arbeitet, könnte aus dem Grund der Höchstarbeitszeit der Nebenjob nicht abgelehnt werden.
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