Mindestlohn im Kindergarten
#1

Bin über die Gemeinde im Kindergarten als technische Angestellte tätig, also im Küchenbereich und Reinigungskraft. Ich habe einen 25 Stunden-Vertrag und bekomme den Mindestlohn.
Ist das rechtens?
Zitieren
#2

Wenn man einen Vertrag zum Mindestlohn akzeptiert ist das grundsätzlich rechtens.
Wenn der Vertrag die Anwendung des TVöD vorsieht, muss man prüfen, wie die übertragenen Tätigkeiten zu bewerten sind.
Ggf. Ist noch zu prüfen, ob beidseitige Tarifbindung vorliegt (Arbeitgeber ist Mitglied im einen Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer ist in einer entsprechenden Gewerkschaft). Dann greift ein Tarifvertrag auch ohne Regelung im Arbeitsvertrag. Auch dann wäre zu prüfen, wie die übertragenen Tätigkeiten zu bewerten sind.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Gruppierung im Kindergarten ohne eine soziale Ausbildung mit Weiterbildung
- Einstufung als Familienpflegerin im Kindergarten
- Als Altenpflegefachkraft im Kindergarten arbeiten


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst