Mibestimmung bei 450€
#1

Hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei 450€?
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#2

Geht es um die Einstellung auf 450€ Basis? Dies unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung. Anders könnte es nur bei sehr gutem befristeten Vertrag sein.
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#3

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Wenn es um die Einstellung geht, nachzulesen z. B. im BetrVG § 99 (Ausnahmen im § 100) oder im § 78 (1) Ziffer 1 BPersVG.
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