Mehrmaliges Umziehen + Hausfrau
#1


Hallo Smile

Ich mache z.Zt. das duale Studium im gehobenen Beamtendienst, stehe quasi also noch ganz am Anfang, habe trotzdem schon ein paar Fragen die Zukunft betreffend Wink

Mein Freund macht gerade den Master in BWL und ist sehr ehrgeizig, möchte weit kommen. Um das allerdings zu bewerkstelligen ist es wichtig, dass man gerade in den ersten 10 Berufsjahren sehr flexibel ist, heißt auch mal bereit sein umzuziehen (auch Bundesländer übergreifend)!

Dazu meine Fragen:
1. Ist es mit dem Beamtendasein (ausgegangen vom Verhältnis Beamtin auf Lebenszeit) vereinbar/realisierbar, mehrmals innerhalb (sagen wir mal) 15 Jahre den Dienstherrn, auch hier Bundesländer übergreifend, zu wechseln?
Wenn Ja, wie problemlos ist das machbar?

2. Falls 1. nicht oder nur sehr sehr schwer umsetzbar ist, wie sieht das aus mit der "klassischen Hausfrau"? Also was passiert, wenn die genehmigte Elternzeit rum ist und ich mich entscheide nun ganz zuhause zu bleiben (Geht das?)?

3. Könnte ich auch nach etlichen Jahren (mal abgesehen davon wie sinnvoll das ist) wieder bei einer Behörde anfangen oder verliere ich alle Ansprüche?

4. Wenn ich meine Beamtenansprüche/status verlieren sollte, welche Konsequenzen hat das für mich?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Smile LG
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#2

Noch eine kleine Ergänzung: Mein jetziger Dienstherr ist eine kreisfreie Stadt in NRW, bin also auf kommunaler Ebene tätig!
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#3

Hallo Gast,

ich verstehe Deine Fragen so, dass Du Deinen Freund im Bundesgebiet folgen möchtest.

Grundsätzlich ist der Wechsel zu anderen Behörden, Dienstherrn unbegrenzt möglich, soweit entsprechende freie Dienstposten vorhanden sind und Du den Stellenanforderungen nach Meinung der Verantwortlichen genügst.

In der Praxis stelle Dir aber die Umsetzung nicht so einfach vor: Es gibt keine zentrale Vermittlungsstelle, Du musst Dich selber bemühen (bewerben), nach meiner Wahrnehmung sind Stellenausschreibungen gerade im öffentlichen Dienst einmal wegen der prekären finanziellen Situation eher selten, andererseits mit jeweils spezieller Qualifikation verbunden, so das eine zeitnahe Verwendung an einem beliebigen Ort X eine Ausnahmesituation darstellen sollte…

(oder hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht?)

Willst Du schließlich ganz zu Hause bleiben, würde ich trotzdem empfehlen, den Beamtenstatus nicht ganz aufzugeben: Ggf. Könntest Du Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge in Anspruch nehmen, allerdings kenne ich die Bestimmungen Deines Dienstherrn nicht.

Die Wiederaufnahme der Dienstes hängt davon ab, ob Du den Beamtenstatus aufgegeben hast, bzw. welche konkreten Verwendungsmöglichkeiten sich zu dem entsprechendem Datum X ergeben.

Das sind so meine grundsätzlichen Anmerkungen, die konkret aber abweichen könnten..

Wenn also mein Partner regelmäßig umzuzieht, würde ich mich stets fragen, ob er damit auch auf meine Bedürfnisse Rücksicht nimmt, oder ob es andere Lösungen gibt, als mich den Ansinnen meines Partners „auf Biegen und Brechen“ anzupassen!

Gruss Peter Bartholomäus
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