24.01.2024, 21:16
Hallo Zusammen,
Folgende Eckdaten zu meinem Fall
Situation ist folgende:
Ich soll die stellv. Abteilungsleitung übernehmen, aber für das gleiche Geld wie jetzt. Das Maximum wäre zwar nur eine Zulage, da der Angestelltenlehrgang II noch nicht abgeschlossen ist.
Kann es denn sein, dass man für die Stellvertretung kein Geld bekommt?
Folgende Eckdaten zu meinem Fall
- Ausbildung als VFA abgeschlossen
- derzeitige Bezahlung E9a (maximum mit der Ausbildung) in einer Kommune
- Aktuelle Teilnahme am Angestelltenlehrgang II
Situation ist folgende:
Ich soll die stellv. Abteilungsleitung übernehmen, aber für das gleiche Geld wie jetzt. Das Maximum wäre zwar nur eine Zulage, da der Angestelltenlehrgang II noch nicht abgeschlossen ist.
Kann es denn sein, dass man für die Stellvertretung kein Geld bekommt?