Mögliche Wochenarbeitszeitverteilung in Teilzeit
#1

Hallo, 
ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellter, derzeit noch in Vollzeit (39h auf 5 Tage) beschäftigt. Aus persönlichen Gründen plane ich eine Arbeitszeitverkürzung welche 33h in 4 Tagen vorsieht. Mo. 8h, Di+Mi je 8,5h, Do 8h. Bislang habe ich nicht ausfindig machen können, ob eine solche Verteilung auf 4 Tage mit insg. 33h tarifrechtlich möglich ist. 

Bin dankbar für Hinweise.
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#2

Das ist tarifrechtlich möglich. Aber es können andere Gründe einem solchen Arbeitszeitmodell entgegen stehen.
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#3

Vielen Dank zunächst für die Antwort. Das hilft schon weiter. "Andere Gründe" nehme ich an können dann sicher betriebsspezifische sein, aber keine tarifrechtliche? Hoffe, das so richtig verstanden zu haben.
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#4

Es gibt gerade im öffentlchen Dienst glaube ich nichts, was nicht möglich ist wenn es um Arbeitszeit geht.
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#5

Tarifrechtlich spricht nichts dagegen, aber der Arbeitgeber könnte natürlich dennoch andere Vorstellungen haben, abhängig z. B. von Publikumsverkehr, Anwesenheit anderer Teilzeitbeschäftigter mit gegenseitiger Vertretung, Arbeiten, die an bestimmten Wochentagen zu erledigen sind etc.

Es könnte auch sein, dass der Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit zur Vereinfachung auf 8,25 Std. festlegt und sich deine tatsächliche Anwesenheit nach den Gleitzeitregelungen richtet.
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#6

Vielen Dank für die Hinweise:-)
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#7

Das einzige Problem dürfte dann nur sein, dass dein Urlaubsanspruch dann auf eine 4-Tages-Woche berechnet wird.
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