23.05.2026, 14:16
Zum 31.03.2026 bin ich aufgrund Renteneintritts bei der Justiz ausgeschieden. Ab 18.05.2026 bin ich als Scankraft bei der Justiz mit 7,5 h/Woche, mit einem Verdienst von maximal 603,00 € monatlich wieder beschäftigt. Jetzt muss ich den Vordruck LBV 42101v-04/26 ausfüllen, was ich nicht verstehe. Ich war der Meinung, dass diese Tätigkeit lohnsteuer- und sozalversicherungsfrei ist.
Werden von den 603 € Beiträge zur Krankenkasse, Pflegeversicherung u.a. sowie Lohnsteuer abgezogen ?
Über eine kurze Rückantwort würde ich mich freuen.
Werden von den 603 € Beiträge zur Krankenkasse, Pflegeversicherung u.a. sowie Lohnsteuer abgezogen ?
Über eine kurze Rückantwort würde ich mich freuen.


