Welche Regeln gelten, wenn überhaupt, für die Lenkzeiten und Ruhezeiten eines Lkw-Fahrers, der im Rahmen des TVöD-VKA arbeitet? Mir wurde mitgeteilt, dass die EU-Fahrzeitenregelungen nur für Berufskraftfahrer gelten. "Du bist jedoch Angestellter gemäß TVÖD."
Was ist denn die Aufgabe als LKW-Fahrer (was für eine Fahrzeit mit welcher Funktion)?
Wobei bei Einhaltung der Vorgaben Arbeitszeitgesetz und TVöD man eigentlich nur in Ausnahmefällen an die Schwelle der Lenkzeitenregelung kommen sollte.
Wenn ich einen normalen 8,5-Stunden-Arbeitstag habe und dann zu einem Bereitschaftsdienst gerufen werde, um den LKW mit einem Streuer zu fahren, gelten dann die Regeln für maximal 90 Stunden in 2 Wochen und eine 45-stündige Pause? Gilt die Höchstgrenze von 10 Stunden Arbeit/Fahren zweimal pro Woche? Die standardmäßigen Regeln und Vorschriften für einen Berufskraftfahrer? Oder gelten keine dieser Regeln?