Leitungsposten wider Willen ?
#1

Hallo,
ich bin Sachbearbeiterin in einer kleinen Verwaltung, A 10 gehobener Dienst. Über viele Jahre hat die Arbeitsverdichtung stark zugenommen, so wurden u.a. diverse Ämter zusammengelegt. Nun soll ich bei so einem Monster-Amt stellvertretende Amtsleiterin werden, wobei ich die alten Arbeiten aber weiterhin erledigen soll. Auch die Stelle soll weiterhin nur A 10 bewertet sein. Aus diesen Gründen habe ich keinerlei Interesse, diese Stellvertretung zu übernehmen und gegenüber dem Rat und den Bürgern den Kopf hinzuhalten. Meine Frage: Kann ich die Übernahme dieses Postens ablehnen ?
Grüsse
Sabine
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#2

Als Beamtin sehe ich das überhaupt nicht.
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#3

Moin,

in der Bewertung ist die Übernahme einer Vertretungstätigkeit dann unbeachtlich, wenn es sich um eine Abwesenheitsvertretung handelt. Selbst bei einer Anwesenheitsvertretung muss die dafür aufzuwendende Zeit einen größeren Umfang erreichen. Bei kleinen Verwaltungen ist man auch schnell mit A 10 in einer Leitungsrolle. Ist der Wille da, die A 11 zu erreichen, würde ich persönlich die Aufgabe auch mit A 10 annehmen, dafür sorgen, dass es auch dokumentiert ist und mich dann nach einem Jahr auf Stellen in anderen Verwaltungen bewerben. Meist steigt dann auch die Bereitschaft, sich mit einer anderen Wertigkeit der Stelle zu beschäftigen.

Grüße
1887
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#4

Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Interesse an einem Wechsel zu einer anderen Stadt habe ich nicht und die mündlichen Versprechen auf Perspektiven glaube ich nicht mehr...
Daher will ich mich zumindest absichern, damit ich für absehbare Versäumnisse in meinem Arbeitsgebiet oder denen meiner Mitarbeiter nicht noch haftbar gemacht werde. Wie geht man so etwas denn am besten an ?
Grüße
Sabine
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