Ich bin PDL und soll zukünftig als Leitung der Tagespflege arbeiten, mein AG möchte mich von P11 in P7 + Leitungszulage versetzen.
Ist diese Maßnahme im TVÖD abgebildet, und darf er das?
Will der Arbeitgeber einseitig versetzen? Dann ist die Zuweisung von Aufgaben nach P7 bei der bisherigen Eingruppierung in der P11 nicht zulässig. Der Arbeitgeber müsste ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zum Instrument der Änderungskündigung greifen. Ob diese hier gerechtfertigt ist, lässt sich ohne weitere Informationen nicht bewerten.
Was beinhaltet die Leitung der Tagespflege? Im Moment ist für mich offen, ob da eine P7 plausibel ist.