Leistungsbewertung!?!
#16

Hallo Pumuckl! Also, ohne DV läuft das ganze System nicht. Als es damals damit losging, hatte der Personalrat knallhart seine Positionen durchgesetzt und damit weitgehend verhindert, dass ein Großteil der tariflich Beschäftigten überhaupt nichts bekommen hätte. So ist das nicht. Nur, das gefiel nun der Dienststellenleitung nicht mehr. Logisch, man möchte das gerne ausweiten und nur noch linientreue, max. 30 % "beschenken". Deshalb haben die die Dienstvereinbarung gekündigt. Nach Kündigung ist die alte jedoch noch ein Jahr weiter anzuwenden, sofern keine neue abgeschlossen wird. Das einzig Gute dabei ist, dass eine Dienstvereinbarung ein Vertrag ist. Die Personalvertretung kann nicht gezwungen werden, die Ideen der Dienststellenleitung mitzutragen. Ohne DV gilt dann lediglich TVöD und aufgrund der Ausschüttungspflicht müssen sie die Kohlen im Gießkannenprinzip aufteilen. Ich denke, das ist die einzig gangbare Lösung in dieser vertrackten Situation. Gruß: M.
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