Leistungen von Gemeinden (Bauhöfe) an Privatpersonen/ Firmen
#1

Guten Tag,

dürfen Gemeinden, die einen Bauhof betreiben, Leistungen an Privatpersonen oder Unternehmen anbieten? Z.B. das Vermieten von Fahrzeugen wie einen Bagger mit und ohne Personal. Oder das Mähen von Rasenflächen auf Grundstücken eines Unternehmens?

LG

Frank
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#2

Nein, normalerweise nicht.

Das Landesrecht sieht dazu Beschränkungen vor, z.B. § 107 Gemeindeordnung NRW. Hier fehlt es an einem öffentlichen Zweck und es ist nicht erforderlich.

Im übrigen müssten solche Leistungen dann auch versteuert werden (Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
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#3

Dies ist durchaus möglich. Es sind aber diverse kommunal- und haushaltsrechtliche Regelungen zu beachten. Meist wird man schauen müssen, welche Rechtsform man dafür wählt und muss dann steuer-, vergabe- beihilferechtliche Vorgaben beachten.
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#4

Vielen Dank für die Antworten, die mich in meiner persönlichen Auffassung bestätigen.
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#5

Wichtig wäre auch zu beachten, dass die Gemeinde nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten darf.
In der Regel ist es so, dass nur dann, wenn es die freie Wirtschaft nicht leisten kann sollte die Gemeinde dafür
einspringen.
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