LOB: Begründung zur Leistungsbewertung
#1

Hallo,
ich werde für 2022 schlechter beurteilt als letztes Jahr. Es gibt keine Beanstandungen und alles ist zur vollsten Zufriedenheit.
Als Begründung wurde mir gesagt, dass ich die letzten Jahre zu hoch beurteilt wurde und deshalb jetzt niedriger eingestuft werde.
Ist das zulässig?
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#2

Ich halte eine solche Begründung nicht für zulässig. Ärgerlich, weil so etwas demotiviert. LOB soll ja in der Theorie motivieren. Sind in Eurer Dienstvereinbarung Kriterien der Leistungsbewertung genannt? Falls ja, welche sind das?
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#3

(21.03.2023, 21:06)Gast schrieb:  Hallo,
ich werde für 2022 schlechter beurteilt als letztes Jahr. Es gibt keine Beanstandungen und alles ist zur vollsten Zufriedenheit.
Als Begründung wurde mir gesagt, dass ich die letzten Jahre zu hoch beurteilt wurde und deshalb jetzt niedriger eingestuft werde.
Ist das zulässig?
Niedriger als letztes Jahr aber entsprechend der Leistung. Das ist zulässig. Nicht zulässig wäre 2 im ersten Jahr, aber korrekt wäre 2,5 gewesen. Dann 3 im zweiten Jahr, obwohl 2,5 korrekt gewesen wäre, um es im Durchschnitt auszugleichen. Aber nun 2,5 zu vergeben wäre nicht verboten. Es würde kein Anspruch, weiterhin die falsche 2 zu bekommen, bestehen. Es kommt alleine darauf an, ob die Bewertung im aktuellen Jahr korrekt ist. Ob das der Fall ist, wäre dann eine andere Frage.

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