Kunst am Bau
#1
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Kunst am Bau ?
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Sind kommunale Bauherrn verpflichtet - Kunst am Bau zu finanzieren?
Wie hoch ist hierfürder Schlüssel (Prozentsatz aus Ko. 300 und 400)

Kann mir hierzu jemand eine Infoquelle verratenIcon_lol
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#2

Hi,

die Frage ist nicht wirklich zu verstehen...

Wenn mit "Kunst am Bau" tatsächlich Mängel und Schäden bezeichnet sind, dann geht die Regulierung nach Werkvertrag und VOB.
Wernn "Kunst am Bau" aus Architektenplanung heraus entsteht, hat der Bauherr - auch der kommunale - jedwelche Einschränkungsmöglichkeiten bis hin zum dankenden Verzicht..

Ein allgemeiner Kostenschätzungsschlüssel nach den Kostengruppen 300 / 400 der DIN 276 existiert nicht, denn das würde bedeuten, man könnte Kunst am Bau katalogisieren. Aber es gibt natürlich Erfahrungswerte, die aus der Siridous-Datenbank des Weka Verlags z.B.

Gib mal mehr Infos, um was es geht. Vielleicht kann ich helfen..

LG
Klaus
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