Krankmeldung ab dem ersten Tag
#1

Guten Tag alle zusammen,
kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen, wenn es im Arbeitsvertrag so steht?

Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen.

Eine Antwort wäre nett.
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#2

Das, was Du schreibst, sagt aus, dass erst ab dem vierten Tag eine gebraucht wird, nicht ab dem ersten.
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#3

Eine generelle Forderung am 1. Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, dürfte nicht zulässig  sein. 
Allerdings kann im Einzelfall der AG eine Bescheinigung vom 1. Tag verlangen, z.B. wenn der Anschein besteht, dass ein bestimmter Arbeitnehmer die fehlende Nachweispflicht für die ersten drei Tage ausnutzt, um sich gelegentlich zusätzliche Freizeit zu verschaffen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber anordnen, dass der Betreffende künftig bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizubringen hat.
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#4

(15.01.2024, 11:16)Gast schrieb:  Eine generelle Forderung am 1. Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, dürfte nicht zulässig  sein. 
Allerdings kann im Einzelfall der AG eine Bescheinigung vom 1. Tag verlangen, z.B. wenn der Anschein besteht, dass ein bestimmter Arbeitnehmer die fehlende Nachweispflicht für die ersten drei Tage ausnutzt, um sich gelegentlich zusätzliche Freizeit zu verschaffen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber anordnen, dass der Betreffende künftig bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizubringen hat.


Was ist denn eine Bescheinigung????
Natürlich kann der AG eine AU vom ersten Tag an fordern. Er müsste nicht einmal Gründe dafür mitteilen. Selbst wenn es anders im Arbeitsvertrag steht. Man könnte sich an Personalrat dann wenden oder sich Anwalt nehmen.
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