Krankheitsvertretung
#1

Hallo,

ich arbeite im Öffentlichen Dienst (Justiz) und meine Arbeitskollegin ist bereits seit über 6 Monaten krank. Wir, d. h. die übrigen aus der Abteilung, müssen die Arbeit mit auffangen.

Hier jetzt die Frage:

Steht ab einem bestimmten Zeitpunkt der Abteilung eine Vertretung bzw. Abordnung zu und wenn ja, wo kann ich dieses nachlesen.

Danke für die Hilfe
Zitieren
#2

Guten Tag,

um Deine Frage kurz zu beantworten: NEIN !!!!

Solange Ihr Euch krummlegt und den Ausfall der Kollegin kompensiert, ist
doch aus Sicht des Dienstherrn alles in Ordnung und kann so weitergehen.

Ihr müsst Überlastungsanzeigen schreiben und damit auf die aufgelaufenden Arbeitsrückstände und die Tatsache hinweisen, dass
ohne einen Ersatz die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung nicht mehr möglich ist.
(Und Ihr müsst dafür sorgen, dass sich tatsächlich Bürger bei der Dienststellenleitung wg. schleppender Bearbeitung beschweren.)

Gruß
smokie
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers