Krankheit während Resturlaub
#1

Ich nehme gerade meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006, der ja bis zum 30.09. in Anspruch genommen werden muss.

Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?
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#2

Nein. In diesem Fall wird der Urlaub nicht gut geschrieben, sondern er verfällt. Natürlich gibt es keine Ausbezahlung der entgangenen Urlaubstage, wie man es aus der vielleicht aus der Wirtschaft schonmal gehört hat.
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#3

Es könnte sein, dass sich mit dem verfallen des Urlaubsanspruchs bald ändert. Auszug Netzeitung:

Deutsche Praxis verstößt gegen EU-Recht: Urlaubsanspruch erlischt nicht bei Krankheit

Das oberste EU-Gericht hat eine wichtige Regel im Bundesurlaubsgesetz gekippt: Arbeitnehmer verlieren nicht ihre Urlaubsansprüche, wenn sie wegen langer Krankheit ihre freien Tage nicht nehmen konnten. (...) Die deutsche Praxis sieht vor, dass Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr genommen werden können. Ist der Betreffende dann immer noch krank, verfällt der Anspruch. Darin sieht der EuGH einen Verstoß gegen eine EU-Richtlinie. (...)

Ganzer Artikel: http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/1256698.html
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