Krankenlohnaufschlag
#1

Hallo,
Ich bin seit knapp 10 Jahren im Land Bremen im öffentlichen Dienst tätig (TVÖD-VKA).
Da ich jetzt seit 6 Wochen krankgeschrieben bin und in den Lohnausfall rutsche, meine Frage:
Bekomme ich als Ausgleich zum Krankengeld von meinem Arbeitgeber einen Krankenlohnaufschlag? Um die Differenz zum Normallohn auszugleichen, die Gehaltsabteilung meines Arbeitgebers meint, dass es nur für Beschäftigte mit Einstellung vor 1994 gibt.
Ist das richtig?
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#2

Zu unterschieden ist der Krankengeldzuschuss für Altfälle und der geringere (teilweise 0 €) Zuschuss für Beschäftigte, die später eingestellt wurden. Der Krankengeldzuschuss wird im § 22 (3) TVöD geregelt.
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#3

Die Altfälle gibt es allerdings nur in den alten Ländern.
Altfälle in den neuen Ländern bekommen auch 0 bis wenig.
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