Krankengeldzuschuss hinsichtlich der Beschäftigungsdauer
#1

Richtet sich die Dauer der Beschäftigungszeit nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst oder nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses im jeweiligen Betrieb ?

Vielen Dank
Zitieren
#2

Welcher Tarifvertrag?
Hinsichtlich § 22 (3) TVöD geht es um die Beschäftigungszeit nach §34 (3) TVöD. Also einschließlich Zeiten nach Satz 3 und 4 des § 34 (3) TVöD und damit ggf. auch Zeiten bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Krankengeldzuschuss zurück zahlen
- Anspruch Krankengeldzuschuss bei ähnlicher Diagnose
- Krankengeldzuschuss


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst