26.03.2026, 15:32
Hallo, bin seit 16.10.25 wegen Schlaganfall krank geschrieben. Auf Nachfrage bzgl Krankengeldzuschuss kamen unterschiedliche Aussagen seitens Personalstelle bzw Personalrat.
Eckdaten:
Eintritt 11.2014, Krankengeld Beginn 27.11.25 (Brutto 82,92 / Netto 72,64), ab 5.01.26 dann Reha und somit Rentenversicherung zuständig ( Arbeitsentgelt brutto lt Bescheid 138,35, netto 92,13€. Höhe des Übergangsgeldes davon 68% 62,65€). Wenn ich vom Paragraphen 22 ausgehe, sollte doch der Differenzbetrag vom Netto Arbeitsentgelt zum Netto Übergangsgeld gezahlt werden. Leider stehe ich seit Dezember mit leeren Händen da und muss mir andauernd irgendwelche neuen Geschichten der Personalabteilung anhören. Kann das jemand verlässlich errechnen, bei uns läuft das wohl über LaGo.
Mit freundlichen Grüßen
Eckdaten:
Eintritt 11.2014, Krankengeld Beginn 27.11.25 (Brutto 82,92 / Netto 72,64), ab 5.01.26 dann Reha und somit Rentenversicherung zuständig ( Arbeitsentgelt brutto lt Bescheid 138,35, netto 92,13€. Höhe des Übergangsgeldes davon 68% 62,65€). Wenn ich vom Paragraphen 22 ausgehe, sollte doch der Differenzbetrag vom Netto Arbeitsentgelt zum Netto Übergangsgeld gezahlt werden. Leider stehe ich seit Dezember mit leeren Händen da und muss mir andauernd irgendwelche neuen Geschichten der Personalabteilung anhören. Kann das jemand verlässlich errechnen, bei uns läuft das wohl über LaGo.
Mit freundlichen Grüßen


