Krankengeld TVöD
#1

Hallo an alleSmile

Eine Frage: ich arbeite seit 28 Jahren bei dem selben AG, eine Klinik. Mein Netto ist 3340 €. Nun bin ich im Krankengeld.
Zu mir hieß es, 70% übernimmt die Krankenkasse, die restlichen 30% werden bis zum Netto aufgestockt vom AG.
Frage: Heißt das, dass ich mit dem Entgelt der Krankenkasse und der Zuzahlung des AG wieder auf mein Netto komme?
Würde ja heißen: Krankenkasse zahlt ca. 2380 €, AG zahlt ca. 1025 €. Ich frage, weil der AG nur 90 Euro überwiesen hat??

Wo ist der Fehler? Danke an jene, die es definitiv wissen und mir helfen können.
Beste Grüße, A.
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#2

Seit wann genau bzw. hat früher § 71 BAT gegriffen? Stichtag für höhere Ansprüche ist 30.06.1994 sowie Anwendungsbereich BAT West.
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#3

Hallo,ich bin als Wohnbereichsleitung tätig und im AVR.
Ich bin seit dem 1.9 .22 krank geschrieben und erhalte Krankengeld.Die Zahlung des Arbeitgeberzuschuss besteht seit April nicht mehr.Ich bin fast 5 Jahre im Betrieb, ab Juli soll eine Wiedereingliederung stattfinden die jedoch von der Krankenkasse bezahlt wird. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Inflationsprämie, die im Juni ausgezahlt werden soll ?
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