Krankengeld & Einladung zum Gespräch beim AG
#1

Ist man als Arbeiterin während des Krankengeld Bezugs verpflichtet, eine Einladung zum Gespräch zuzustimmen und teilzunehmen?

Habe zwei KI gefragt und zwei sehr unterschiedliche Antworten erhalten (Nein, Ja).

Des weiteren habe ich ein BAG Urteil (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2.11.2016, 10 AZR 596/15) gefunden, dass eine Weigerung möglich ist und man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Abmahnung) befürchten muss.

Wie ist die fachliche Einschätzung hierzu?

Wie sollte ich als Arbeiterin genau vorgehen?

Danke.
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#2

Grundsätzlich nicht. Um was für ein Gespräch würde es gehen?
Es kann Konstellationen geben wo die Ablehnung z.B.eines BEM-,Gespräches mit Nachteilen verbunden ist. Aber auch da besteht keine Pflicht am Gespräch teilzunehmen.

Je nach Erkrankung und Gegenstand des Gespräches kann auch eine Pflicht zur Teilnahme am Gespräch bestehen.
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#3

Generell gilt, ein AN mit Krankengeld Bezug muss nicht zwingend auf eine Gesprächseinladung des AG reagieren oder an einem Personalgespräch teilnehmen, solange die AU / KG - Bezug besteht. Allerdings empfiehlt es sich, dass AN sich kurz freundlich schriftlich gegenüber dem AG erklärt. Während der Krankschreibung ruht die Leistungspflicht des AN und der AN ist nicht verpflichtet, dienstliche Fragen zu beantworten oder an einem Gespräch teilzunehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn z.B. der AG das Gespräch nicht zur Arbeitsleistung, sondern z.B. zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten oder zur betriebsinternen Planungen anbietet, kann eine FREIWILLIGE Teilnahme sinnvoll sein. Eine Nichtteilnahme vom AN darf aber nicht abgemahnt oder zu irgendeine andere arbeitsrechtliche Maßnahme gegenüber des AN führen.
Es gibt einen Bundesarbeitsgericht Urteil zum Thema!
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