Kranken- und Urlaubsgeld bei geringfügiger Beschäftigung im Museum
#1

Bekommt man als geringfügig Beschäftigte im städtischen Museum anteilig Urlaubs- und Krankengeld? Allerdings arbeite ich immer an ganz verschiedenen Wochentagen, also auch Samstag und Sonntag.
Zitieren
#2

Ich gehe mal davon aus, dass dein Minijob sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) richtet, oder? Wenn du es nicht weißt, schau in deinen Arbeitsvertrag oder auf deiner Lohnabrechnung.

Beim TVöD gibt es kein Urlaubsgeld, sondern nur ein Weihnachtsgeld ("Jahressonderzahlung").

Einen Anspruch auf Krankengeld gibt es bei einem Minijob meines Wissens nicht. Allerdings hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung (bis zu sechs Wochen).
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Umfang der Beschäftigung: 270 JWM?
- Entgeltordnung - Beschäftigung zum Mindestlohn zulässig?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers